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   FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19   

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FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19 (https://dejure.org/2021,72640)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2021 - 2 K 195/19 (https://dejure.org/2021,72640)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 2 K 195/19 (https://dejure.org/2021,72640)
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  • VG Meiningen, 14.04.2021 - 5 K 185/19

    Iran: Fortgeführte exilpolitische Betätigung als Nachfluchtgrund bei leicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    5 K 185/19 und 5 K 175/19, und einem entsprechenden Hinweis des Gerichts, teilte der Beklagte mit, dass er mit der Betriebsprüfung davon ausgehe, dass der Kläger das Fahrzeug zu mehr als 10% betrieblich in den Streitjahren genutzt habe.

    Neben den Steuerakten sind auch die Akten der Verfahren 5 K 185/19 und 5 K 175/19 beigezogen.

    Ob darüber hinaus auch ein Scheingeschäft gemäß § 41 AO vorgelegen hat, wie es der 5. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts in den beiden Umsatzsteuerverfahren, Urteile vom 17. Januar 2020 in den Verfahren 5 K 175/19 und 5 K 185/19, ausgeführt hat, kann letztlich dahingestellt bleiben.

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 2013, X R 31/12, BStBl II 2013, 1015 sowie vom 22. Oktober 2013, X R 26/11, BStBl II 2014, 374 , jeweils m.w.N.).

    Im Zuge der erforderlichen Gesamtwürdigung erlangt der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393 und vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BStBl II 2014, 374 ).

  • BFH, 21.11.2013 - IX R 26/12

    Fremdvergleich bei Beteiligung einer GbR

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 42/15, BFH/NV 2014, 529 , m.w.N.).

    Eine solche Gesamtwürdigung erfordert, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einzubeziehen, die Hauptpflichten der Vertragsparteien müssen klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 42/15, BFH/NV 2014, 529 , m.w.N.).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 1999, IX R 39/99, BStBl II 2000, 224 einen Mietvertrag der Eltern mit ihrem Kind steuerlich anerkannt, obwohl das Kind die Miete aus dem ihm von seinen Eltern gewährten Barunterhalt gezahlt habe.

    Diesen Überweisungen der Klägerin auf das Geschäftskonto des Klägers lagen auch keine unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen zugrunde, so dass der Streitfall entgegen der Auffassung des Klägers mit dem vom BFH entschiedenen Fall, Urteil vom 19. Oktober 1999, IX R 39/99, BStBl II 2000, 224 , nicht vergleichbar ist.

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 42/15, BFH/NV 2014, 529 , m.w.N.).

    Eine solche Gesamtwürdigung erfordert, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einzubeziehen, die Hauptpflichten der Vertragsparteien müssen klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 42/15, BFH/NV 2014, 529 , m.w.N.).

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 55/01

    Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Darüber hinaus sei der Entscheidung des BFH vom 11. März 2003, IX R 55/01, BStBl II 2003, 627 zu entnehmen, dass zusammenlebende Eheleute auch im Steuerrecht dem besonderen Schutz des Art. 6 GG unterlägen, was zur Folge habe, dass nach der Grundwertung des Familienrechts das während der Ehe Erworbene gemeinschaftlich erwirtschaftet werde.

    Der BFH hatte dies in seinem Urteil vom 11. März 2003, IX R 55/01, BStBl II 2003, 627 hervorgehoben.

  • BFH, 10.10.2018 - X R 44/17

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Indiz für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2018, X R 44-45/17, BStBl II 2019, 203 ).

    So spricht gegen die Fremdüblichkeit, wenn das Gesamtbild der Vereinbarungen belegt, dass die weitaus meisten Chancen des Vertrags der einen Seite und die weitaus meisten Risiken der anderen Seite zugewiesen werden (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2018, X R 44-45/17, BStBl II 2019, 203 ; Kulosa, Der Betrieb --DB-- 2014, 972, 975).

  • FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 292/09

    Angehörigenvertragsverhältnis: Mietvertrag zwischen Eheleuten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Insoweit sei auf eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 21. Mai 2010, 1 K 292/09E, EFG 2010, 1415 hinzuweisen, nach der ein Ehegattenvertrag nicht zu beanstanden sei, wenn der Mieterehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein Vermieterehegattenkonto überweise und der Mieterehegatte sein betriebliches Konto aus dem gemeinschaftlich erwirtschafteten Geld der Eheleute von einem privaten Konto auffülle.
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Im Zuge der erforderlichen Gesamtwürdigung erlangt der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken in fremdüblicher Weise verteilt sind, wesentliche Bedeutung (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000, VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393 und vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BStBl II 2014, 374 ).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2021 - 2 K 195/19
    Ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkünfteerzielung (§ 4 Abs. 4 , § 9 Abs. 1 EStG ) oder durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen gemäß § 12 Nr. 1 und 2 EStG veranlasst sind, ist, der Neuausrichtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995, 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34 , unter B.I.2.) folgend, anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten zu beurteilen.
  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

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